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   LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18   

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https://dejure.org/2019,58589
LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18 (https://dejure.org/2019,58589)
LG Bochum, Entscheidung vom 08.11.2019 - 4 O 389/18 (https://dejure.org/2019,58589)
LG Bochum, Entscheidung vom 08. November 2019 - 4 O 389/18 (https://dejure.org/2019,58589)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Zwar geht aus dem klägerseits zitierten Urteil (BGH XII ZR 94/17) hervor, dass - im Falle eines entsprechenden Zuschnitts der Lebensverhältnisse des betreffenden Ehepaars - eine Hausratversicherung ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 Abs. 1 BGB darstellt, sodass beide Ehepartner durch den Versicherungsvertrag berechtigt und verpflichtet werden.

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es in dem klägerseits zitierten Urteil (BGH XII ZR 94/17) um die Frage der Wirksamkeit der Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Ehepartner des Versicherungsnehmers geht.

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Ein Versicherungsmakler ist aufgrund der umfassenden Pflichten gegenüber seinen Kunden als Berater, Vermittler und Vertreter auch als treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers anzusehen (vgl. BGH NJW 1985, 2595; Dörner , in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 59 Rn. 72).

    Daran ändert auch nichts, dass der Versicherungsmakler sein Vermittlungshonorar als Courtage für den Vertragsabschluss üblicherweise vom Versicherer bezieht (vgl. BGH VersR 1985, 930; VersR 2016, 1118 Rn. 20; Gansel/Gängel, in: Marlow/Spuhl, BeckOK VVG, 5. Ed. 28.2.2019, § 59 Rn. 158).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Daran ändert auch nichts, dass der Versicherungsmakler sein Vermittlungshonorar als Courtage für den Vertragsabschluss üblicherweise vom Versicherer bezieht (vgl. BGH VersR 1985, 930; VersR 2016, 1118 Rn. 20; Gansel/Gängel, in: Marlow/Spuhl, BeckOK VVG, 5. Ed. 28.2.2019, § 59 Rn. 158).
  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15

    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Streitwertbestimmung;

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Bei der positiven Feststellungsklage ist von diesem Betrag regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner auch auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin zahlen werde (BGH NVwZ-RR 2008, 741; OLG Hamm BeckRS 2016, 03771).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 234/63

    Bewertung von Feststellungsklagen als Voraussetzung für die Zulassung einer

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Bei der positiven Feststellungsklage ist von diesem Betrag regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner auch auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin zahlen werde (BGH NVwZ-RR 2008, 741; OLG Hamm BeckRS 2016, 03771).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Bei der positiven Feststellungsklage ist von diesem Betrag regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner auch auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin zahlen werde (BGH NVwZ-RR 2008, 741; OLG Hamm BeckRS 2016, 03771).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Bei der positiven Feststellungsklage ist von diesem Betrag regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298); das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner auch auf ein entsprechendes Feststellungsurteil hin zahlen werde (BGH NVwZ-RR 2008, 741; OLG Hamm BeckRS 2016, 03771).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Es fehlt selbst dann nicht an einem Feststellungsinteresse, wenn ausnahmsweise bereits eine Leistungsklage durch Bezifferung möglich wäre (vgl. BGH NJW-RR 2005, 619).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 341/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Ein solches Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Feststellung der Regulierungspflicht eines Versicherers dem Grunde nach besteht grundsätzlich, wenn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeit der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Bestimmung der Schadenshöhe vorgesehen ist (vgl. BGH r+s 2010, 64).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
    Zudem ist eine Feststellungsklage als zulässig anzusehen, wenn unter Berücksichtigung der Prozessökonomie durch die Feststellungsklage eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der Sache zu erwarten ist (vgl. BGH, r + s 2006, 239).
  • BGH, 08.01.2014 - IV ZR 206/13

    Lebensversicherung: Qualifiziertes Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der

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